Hüttenordnung

Hüttenordnung des Oskar Schauer Hauses/Sattelhauses

1. Anmeldung

  • Jeder Hüttengast hält die gesetzlichen Meldevorschriften ein.
  • Liegt ein Hüttenbuch auf, trägt jeder Gast seine Handynummer und das Ziel seiner Bergtour ein. Diese Informationen dienen der leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster.

2. Anspruch auf Schlafplätze

  • Die Schlafplätze werden den Hüttengästen in der Reihenfolge ihrer Ankunft zugewiesen, ausgenommen verbindliche Vorausbuchungen.
  • Anspruchsberechtigt sind:
    • Mitglieder der Naturfreunde Österreich und Gleichgestellte (werden vorrangig behandelt) sowie alle übrigen Gäste.
    • Vorrangig Anspruch haben Kranke, Verletzte, deren Abtransport am selben Tag nicht möglich ist, sowie Rettungsmannschaften bei Rettungsaktionen.

3. Anzahlung und Stornogebühr bei Buchungen

  • Es steht den Hüttenwirtsleuten frei, bei Buchungen von Schlafplätzen eine Anzahlung einzuheben.
  • Im Falle einer Stornierung oder eines Nichtantritts kann eine angemessene Stornogebühr verrechnet werden.

4. Verhalten in der Hütte

  • Jeder Gast verhält sich rücksichtsvoll und stört weder andere Personen noch die Umwelt (kein Lärm, keine Verschmutzung).
  • Abfälle sind mitzunehmen.
  • Die Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr ist einzuhalten.
  • Das Verwenden eines Hüttenschlafsacks kann verpflichtend vorgeschrieben werden.
  • In allen Naturfreunde-Hütten gilt ein generelles Rauchverbot.
  • Kochen in den Schlafräumen ist untersagt.
  • Schlafräume und Zugangsbereiche dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
  • Offenes Licht (Kerzen etc.) ist nicht gestattet.
  • Jeder Gast macht sich mit den Fluchtwegen vertraut.
  • Haustiere:
    • Haustiere sind in Schlafräumen nur erlaubt, wenn eine getrennte Unterbringung möglich ist. Es kann eine Reinigungspauschale anfallen.
    • Die Mitnahme von Haustieren muss im Voraus mit den Hüttenwirtsleuten abgeklärt werden.
    • Haustiere sind in Küchenräumen nicht gestattet.
  • Vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen an der Hütte oder ihrer Einrichtung werden der Verursacherin/dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  • Mitgebrachte Speisen:
    • Für Mitglieder der Naturfreunde Österreich ist nach Absprache der Verzehr von mitgebrachten Speisen gestattet.
    • In Hütten mit einem Selbstversorgerraum dürfen mitgebrachte Speisen nur dort konsumiert werden.

5. Erste-Hilfe-Material

  • Erste-Hilfe-Material ist in jeder Naturfreunde-Hütte verfügbar.

6. Tarife

  • Die Hüttentarife werden von der hüttenbesitzenden Naturfreunde-Ortsgruppe oder -Landesorganisation festgelegt.
  • Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.
  • Nächtigungstarife:
    • Mitglieder der Naturfreunde Österreich und Gleichgestellte mit gültigem Ausweis zahlen den vergünstigten Tarif. Nichtmitglieder entrichten einen höheren Preis.
    • Gleichgestellte sind Mitglieder folgender Vereine:
      • Österreichischer Alpenverein
      • Deutscher Alpenverein
      • Österreichischer Touristenklub
      • Weitere internationale Naturfreunde-Organisationen und alpine Verbände gemäß österreichischem Gegenrechtsabkommen.
    • Kostenlos ist die Benützung der Gruppenlager für:
      • Bergführerinnen, Instruktorinnen und Jugendbetreuer*innen im Dienst.
      • Rettungsmannschaften bei Rettungseinsätzen.

7. Beschwerden

  • Die Einhaltung der Hüttenordnung wird durch die Hüttenwirtsleute überwacht. Bei groben Verstößen kann das Hausrecht angewendet werden.
  • Anregungen und Beschwerden sind schriftlich an die hüttenbesitzende Naturfreunde-Ortsgruppe, Landesorganisation oder Bundesorganisation zu richten.
  • Lokale Bestimmungen sind zu beachten.

Herzlich willkommen im Oskar Schauer Haus/Sattelhaus!