Hüttenordnung
Hüttenordnung des Oskar Schauer Hauses/Sattelhauses
1. Anmeldung
- Jeder Hüttengast hält die gesetzlichen Meldevorschriften ein.
- Liegt ein Hüttenbuch auf, trägt jeder Gast seine Handynummer und das Ziel seiner Bergtour ein. Diese Informationen dienen der leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster.
2. Anspruch auf Schlafplätze
- Die Schlafplätze werden den Hüttengästen in der Reihenfolge ihrer Ankunft zugewiesen, ausgenommen verbindliche Vorausbuchungen.
- Anspruchsberechtigt sind:
- Mitglieder der Naturfreunde Österreich und Gleichgestellte (werden vorrangig behandelt) sowie alle übrigen Gäste.
- Vorrangig Anspruch haben Kranke, Verletzte, deren Abtransport am selben Tag nicht möglich ist, sowie Rettungsmannschaften bei Rettungsaktionen.
3. Anzahlung und Stornogebühr bei Buchungen
- Es steht den Hüttenwirtsleuten frei, bei Buchungen von Schlafplätzen eine Anzahlung einzuheben.
- Im Falle einer Stornierung oder eines Nichtantritts kann eine angemessene Stornogebühr verrechnet werden.
4. Verhalten in der Hütte
- Jeder Gast verhält sich rücksichtsvoll und stört weder andere Personen noch die Umwelt (kein Lärm, keine Verschmutzung).
- Abfälle sind mitzunehmen.
- Die Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr ist einzuhalten.
- Das Verwenden eines Hüttenschlafsacks kann verpflichtend vorgeschrieben werden.
- In allen Naturfreunde-Hütten gilt ein generelles Rauchverbot.
- Kochen in den Schlafräumen ist untersagt.
- Schlafräume und Zugangsbereiche dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
- Offenes Licht (Kerzen etc.) ist nicht gestattet.
- Jeder Gast macht sich mit den Fluchtwegen vertraut.
- Haustiere:
- Haustiere sind in Schlafräumen nur erlaubt, wenn eine getrennte Unterbringung möglich ist. Es kann eine Reinigungspauschale anfallen.
- Die Mitnahme von Haustieren muss im Voraus mit den Hüttenwirtsleuten abgeklärt werden.
- Haustiere sind in Küchenräumen nicht gestattet.
- Vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen an der Hütte oder ihrer Einrichtung werden der Verursacherin/dem Verursacher in Rechnung gestellt.
- Mitgebrachte Speisen:
- Für Mitglieder der Naturfreunde Österreich ist nach Absprache der Verzehr von mitgebrachten Speisen gestattet.
- In Hütten mit einem Selbstversorgerraum dürfen mitgebrachte Speisen nur dort konsumiert werden.
5. Erste-Hilfe-Material
- Erste-Hilfe-Material ist in jeder Naturfreunde-Hütte verfügbar.
6. Tarife
- Die Hüttentarife werden von der hüttenbesitzenden Naturfreunde-Ortsgruppe oder -Landesorganisation festgelegt.
- Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.
- Nächtigungstarife:
- Mitglieder der Naturfreunde Österreich und Gleichgestellte mit gültigem Ausweis zahlen den vergünstigten Tarif. Nichtmitglieder entrichten einen höheren Preis.
- Gleichgestellte sind Mitglieder folgender Vereine:
- Österreichischer Alpenverein
- Deutscher Alpenverein
- Österreichischer Touristenklub
- Weitere internationale Naturfreunde-Organisationen und alpine Verbände gemäß österreichischem Gegenrechtsabkommen.
- Kostenlos ist die Benützung der Gruppenlager für:
- Bergführerinnen, Instruktorinnen und Jugendbetreuer*innen im Dienst.
- Rettungsmannschaften bei Rettungseinsätzen.
7. Beschwerden
- Die Einhaltung der Hüttenordnung wird durch die Hüttenwirtsleute überwacht. Bei groben Verstößen kann das Hausrecht angewendet werden.
- Anregungen und Beschwerden sind schriftlich an die hüttenbesitzende Naturfreunde-Ortsgruppe, Landesorganisation oder Bundesorganisation zu richten.
- Lokale Bestimmungen sind zu beachten.
Herzlich willkommen im Oskar Schauer Haus/Sattelhaus!